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Gastronomie kaufen | Agten Immobilien

Es wurden 6 Immobilien gefundenSortieren nach: Neu RäumePreis
Anzahl Bilder37
  • Eischoll
  • Visp und Umgebung

Charmantes Bed and Breakfast mit viel Nutzungspotential

Gastronomie
Preis
819'000
Fläche
284 m² Wohnfläche1405 m² Gesamtfläche
Anzahl Bilder17
  • Belalp
  • Brig/Glis/Naters

Gastfreundschaft mit Aussicht: Hotel im Skigebiet Belalp

Gastronomie
Preis
2'590'000
Anzahl Bilder34
  • Leukerbad
  • Leuk/Leukerbad

Idyllisches Restaurant mit zwei Wohnungen bei Leukerbad

Gastronomie
Preis
1'049'000
Fläche
190 m² Wohnfläche1379 m² Gesamtfläche
Anzahl Bilder12
  • Aletscharena
  • Aletschgebiet

Ski-in/Ski-out-Ferienresort mit 11 Wohnungen & Restaurant

Gastronomie
Preis
auf Anfrage
Anzahl Bilder11
  • Goms
  • Goms

Stilvolles Hotelresort mit alpinem Charme

Gastronomie
Preis
auf Anfrage
Anzahl Bilder36
  • Guttet-Feschel
  • Leuk/Leukerbad

Vielseitige Hotelimmobilie mit Wohnungen

Gastronomie
Preis
1'650'000
Fläche
829 m² Gesamtfläche

Das sagen Kunden über Agten Immobilien AG

Zufriedene Kunden sind die beste Werbung

 

Verkauf zu unserer vollsten Zufriedenheit getätigt

Jean-Claude I.

Agten Immobilien hat uns kompetent beraten und den Verkauf zu unserer Zufriedenheit getätigt. Agten Immobilien kann ich nur empfehlen.

Die Beratung war äusserst kompetent, authentisch und persönlich

Andreas R.

Vom ersten Gespräch bis zur finalen Übergabe fühlte ich mich von Gina Berther rundum bestens betreut. Die Beratung war äusserst kompetent, authentisch und persönlich – genau die Mischung, die Vertrauen schafft. Besonders hervorheben möchte ich die Verlässlichkeit und die reibungslose Abwicklung bis zum Schluss. Ich habe mich zu jeder Zeit gut aufgehoben gefühlt und kann Agten Immobilien AG uneingeschränkt weiterempfehlen.

 

Ich bin begeistert

Gerold K.

Ich bin begeistert vom Immobilienbüro Agten und werde in Zukunft nur noch dieses Büro berücksichtigen.

Professionelle, freundliche und unkomplizierte Unterstützung

Stephan A.

Wir sind sehr zufrieden mit dem Service von Agten Immobilien. Sie hat uns eine tolle Wohnung gefunden, sie hat uns jederzeit sehr professionell, freundlich und unkompliziert unterstützt. Nochmals vielen herzlichen Dank !!

Äusserst kompetent und zuvorkommend bedient

Patricia G.

Sehr empfehlenswert! Wir wurden äusserst kompetent und zuvorkommend bedient. Besser hätten wir es nicht haben können. Ein grosser Dank für die tolle Arbeit!

DIE Agentur zum Kauf oder Verkauf im Wallis

Karin M.

Die Agentur zum Kauf oder Verkauf im Wallis! Es lässt sich sicher eine geeignete Gegenpartei finden durch Agten.

Sehr kundenfreundlich

Daniela D.

Wir haben dank Agten Immobilien eine tolle Immobilie gefunden. Stets rasche Rückmeldung bei Fragen. Sehr kundenfreundlich.

Alles ist in diesem Kaufprozess sehr fair, speditiv und professionell abgelaufen

Hermann B.

Am vergangenen Samstag konnten wir die Liegenschaft nun von der Familie Z. übernehmen. Die ganze Familie freut sich sehr, dass wir im schönen Goms nun ein charmantes Chalet haben. Alles ist in diesem Kaufprozess sehr fair, speditiv und professionell abgelaufen. Dafür bedanken wir uns bei Ihnen ganz herzlich.Gerne empfehlen wir bei Gelegenheit Ihre professionellen Dienstleistungen weiter.

Nochmals vielen Dank und beste Grüsse

Meine Erwartungen wurden weit übertroffen

Marco H.

Dies war meine dritte Erfahrung mit einem Makler, in diesem Fall einer Maklerin. Meine Erwartungen waren nicht hoch. Frau Dolling von Agten Immobilien hat meine Erwartungen weit übertroffen, sie war sehr engagiert, immer freundlich und hat auf Fragen oder Bemerkungen sehr schnell reagiert.
Auch nach einer Absage von einer festen Kaufzusage hat Frau Dolling wieder mit vollem Elan die Aufgabe aufgenommen. Eine neue Käuferin wurde dann schnell gefunden.
Fazit: Sehr professionell, ich bin sehr zufrieden.

Die Fachkompetenz, die Marktkenntnis sowie das persönliche Engagement war sehr professionell

Petra W.

Die Kommunikation war hervorragend mit Frau Berther, sehr kompetent und zuvorkommend, während des ganzen Prozess. Wir wurden durch Gina immer transparent informiert bei jedem Schritt.

Die Fachkompetenz und Marktkenntnis sowie das persönliche Engagement von Gina Berther, war sehr professionell..herzlichen Dank!!
Wir hatten bei Gina von Anfang an Vertrauen. Ich kann die Agten Immobilien AG nur von Herzen weiterempfehlen!! Herzlichen Dank für die hervorragend Arbeit.

Unkomplizierte Abwicklung

Mario F.

Unkomplizierte Abwicklung. Gerne wieder.

Für beide Seiten vermittelnd, beratend, helfend

Melanie J.

Zwei Objekte wurden bereits vermittelt. Alles ging sehr speditiv. Er war für beide Seiten vermittelnd, beratend, helfend. Ich freue mich auf weitere Zusammenarbeit und danke herzlich für die ehrliche, kollegiale Unterstützung.

Alle Kundenstimmen

Häufig gestellte Fragen

Antworten rund um den Immobilienkauf

Kann ich als Ausländer eine Immobilie oder ein Chalet im Wallis kaufen (Zweitwohnungsgesetz / Lex Koller)?

Ja, der Kauf ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Im Wallis unterliegt der Immobilienerwerb durch Personen im Ausland mit Wohnsitz im Ausland der Lex Koller und dem Zweitwohnungsgesetz (Lex-Weber-Initiative). In ausgewählten Tourismusgemeinden wie z.B. Zermatt, Saas-Fee oder auf der Bettmeralp gibt es spezielle Kontingente für Ferienimmobilien. Als lokaler Immobilienexperte im Wallis prüfen wir vorab die Zulässigkeit und führen Sie sicher durch das Bewilligungsverfahren der kantonalen Behörden.

Welche rechtlichen Dokumente sind für den Verkauf von Stockwerkeigentum (STWE) zwingend erforderlich?

Neben den Standardunterlagen (Grundbuchauszug und Grundrisspläne) sind beim Stockwerkeigentum spezifische Dokumente gesetzlich und käuferseitig vorgeschrieben:

  1. Die Stockwerkeigentumsbegründungsakte inklusive der Aufteilungspläne.
  2. Das aktuelle Reglement der Stockwerkeigentümergemeinschaft (Nutzungs- und Verwaltungsordnung).
  3. Die Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten 3 Jahre.
  4. Der aktuelle Stand des Erneuerungsfonds und die Nebenkostenabrechnungen.

Wie viel Eigenkapital benötige ich für den Kauf einer Erstwohnung im Vergleich zu einer Zweitwohnung (Ferienobjekt)?

Die Anforderungen an das Eigenkapital unterscheiden sich in der Schweiz stark nach der Art der Nutzung. Besonders im Kanton Wallis, wo die Nachfrage nach Zweitwohnungen in Destinationen wie Zermatt, Saas-Fee oder Verbier durch das Zweitwohnungsgesetz (Lex-Weber) stark reguliert ist, fordern die Banken aufgrund des höheren Marktrisikos oft die vollen 40% bis 50% an liquiden Eigenmitteln. Als Walliser Immobilienspezialisten prüfen wir Ihre Finanzierungstragbarkeit direkt im Kontext der lokalen Gemeindeauflagen.

  • Erstwohnsitz (Hauptwohnsitz): Sie benötigen in der Regel mindestens 20% Eigenkapital des kalkulierten Marktwerts. Davon müssen mindestens 10% aus "harten" Eigenmitteln (Ersparnisse, Wertschriften, Erbvorausbezug) stammen. Die restlichen 10% dürfen aus der Altersvorsorge (Vorbezug oder Verpfändung der 2. Säule/Pensionskasse oder Säule 3a) eingebracht werden.
  • Zweitwohnsitz (Ferienwohnung / Renditeobjekt): Hier sind die Regeln deutlich strenger. Banken finanzieren Ferienobjekte meist nur zu 50% bis maximal 67%. Das bedeutet, Sie müssen zwischen 33% und 50% Eigenkapital selbst aufbringen. Zudem gilt hier ein striktes gesetzliches Verbot für Vorsorgegelder: Gelder aus der Pensionskasse (2. Säule) und der Säule 3a dürfen nicht für den Kauf einer Zweitwohnung verwendet werden.

Welche Kaufnebenkosten kommen im Wallis zum eigentlichen Immobilienpreis dazu?

Beim Kauf einer Immobilie im Wallis müssen Sie neben dem eigentlichen Kaufpreis mit zusätzlichen Nebenkosten rechnen. Als Faustregel gilt: Planen Sie hierfür rund 1% bis 3% des Kaufpreises ein. Wichtig zu wissen: Diese Kosten können in der Regel nicht über die Hypothek finanziert werden und müssen vollständig aus Ihren eigenen Barmitteln bezahlt werden. Da die Kaufnebenkosten kantonal geregelt sind, setzt sich die Summe im Kanton Wallis üblicherweise aus folgenden drei Posten zusammen:

  1. Notariatsgebühren und -auslagen (ca. 0.4% bis 0.7%): Der Kaufvertrag für eine Immobilie muss im Wallis zwingend von einem öffentlich bestellten Walliser Notar beurkundet werden. Die Gebühren sind tariflich festgelegt und richten sich degressiv nach der Höhe des Kaufpreises.
  2. Grundbuchgebühren und -steuern (ca. 0.2%): Für die amtliche Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch erhebt das Grundbuchamt eine Gebühr, die sich ebenfalls prozentual am Kaufpreis orientiert.
  3. Kantonale Handänderungssteuer (1.5%): Das Wallis erhebt eine Steuer auf den Besitzwechsel von Immobilien. Der Normalsatz beträgt 1.5% des Kaufpreises.

Wer zahlt was im Wallis? Im Gegensatz zu Kantonen wie Zürich oder Luzern, wo die Kosten oft hälftig geteilt werden, gilt im Wallis die gesetzliche Usanz: Der Käufer trägt sämtliche Notariats-, Grundbuch- und Handänderungskosten.

Wie läuft die Kaufabwicklung beim Immobilienkauf ab und was ist ein „unwiderrufliches Zahlungsversprechen“?

Die Kaufabwicklung einer Immobilie im Wallis folgt einem streng geregelten Prozess, bei dem das unwiderrufliche Zahlungsversprechen die zentrale Rolle spielt. Es ist eine schriftliche Garantie der Käuferbank, die dem Verkäufer rechtsverbindlich zusichert, dass der Kaufpreis am Tag der Eigentumsübertragung ausbezahlt wird. Ohne dieses Dokument nimmt kein Notar die Beurkundung vor. Der gestraffte Ablauf umfasst drei wesentliche Schritte:

  1. Finanzierung und Zahlungsversprechen: Dauer: ca. 2 – 4 Wochen. Die finanzierende Bank prüft die Tragbarkeit des Käufers sowie den Marktwert der Immobilie. Nach der Kreditfreigabe stellt die Bank das unwiderrufliche Zahlungsversprechen aus. Dieses Dokument ist die zwingende Voraussetzung für den nächsten Schritt.
  2. Notarielle Beurkundung: Dauer: ca. 2 – 3 Wochen. Ein öffentlich bestellter Walliser Notar setzt den Kaufvertragsentwurf auf. Beim anschliessenden Notariatstermin wird der Vertrag im Beisein von Käufer, Verkäufer und Notar offiziell unterzeichnet (auch mittels Vollmachten möglich). Damit ist der Immobilienkauf rechtsgültig besiegelt.
  3. Eigentumsübertragung und Übergabe: Dauer: Zum vereinbarten Stichtag. Der Notar meldet den Besitzwechsel beim Walliser Grundbuchamt an. Gleichzeitig löst die Bank das Zahlungsversprechen ein und überweist das Geld an den Verkäufer. Es folgen die offizielle Schlüsselübergabe und das Erstellen des Übergabeprotokolls.
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